Lög fyrir Kvenréttindafélag Íslands # 31138
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Author
—
Location
Reykjavík
Date
1949
Condition
—
Binding
—
Statuten des Frauenrechtsverbandes Islands.
2. Artikel.
Der Verband ist eine Abteilung des Internationalen Frauenrechtsverbandes und arbeitet gemäß dessen Satzung. Die Ziele des Verbandes sind:
a) an der Entwicklung und Bildung isländischer Frauen zu arbeiten, damit diese verantwortungsvolle Bürger werden mit vollem Pflichtbewusstsein und Verständnis für ihre bürgerlichen Pflichten, Rechte und Aufgaben.
b) an der vollständigen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Recht und Rechtspraxis zu arbeiten.
c) die Lebensbedingungen von Frauen in jeder Hinsicht zu verbessern und an ihrer Fachausbildung in allen Bereichen zu arbeiten, sodass sie dieselben Bedingungen für Bildung und Teilhabe an allen Tätigkeiten der Gesellschaft wie Männer erhalten und denselben Lohn für dieselbe Arbeit.
d) Frauen dazu aufzufordern, ihre Rechte und Einfluss im öffentlichen Leben zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Stellung jedes Einzelnen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse oder Religion bestimmt wird, sondern nach Menschenwert und Fähigkeit, denn solche Bewertung ist der einzige wahre Grund der Menschenrechte.
e) die Lebensbedingungen von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern sowohl rechtlich als auch durch die Umsetzung der Gesetze zu verbessern.
Nun, und wie ist es mit der Verwirklichung dieser Ziele vorangekommen?
2. Artikel.
Der Verband ist eine Abteilung des Internationalen Frauenrechtsverbandes und arbeitet gemäß dessen Satzung. Die Ziele des Verbandes sind:
a) an der Entwicklung und Bildung isländischer Frauen zu arbeiten, damit diese verantwortungsvolle Bürger werden mit vollem Pflichtbewusstsein und Verständnis für ihre bürgerlichen Pflichten, Rechte und Aufgaben.
b) an der vollständigen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Recht und Rechtspraxis zu arbeiten.
c) die Lebensbedingungen von Frauen in jeder Hinsicht zu verbessern und an ihrer Fachausbildung in allen Bereichen zu arbeiten, sodass sie dieselben Bedingungen für Bildung und Teilhabe an allen Tätigkeiten der Gesellschaft wie Männer erhalten und denselben Lohn für dieselbe Arbeit.
d) Frauen dazu aufzufordern, ihre Rechte und Einfluss im öffentlichen Leben zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Stellung jedes Einzelnen ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse oder Religion bestimmt wird, sondern nach Menschenwert und Fähigkeit, denn solche Bewertung ist der einzige wahre Grund der Menschenrechte.
e) die Lebensbedingungen von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern sowohl rechtlich als auch durch die Umsetzung der Gesetze zu verbessern.
Nun, und wie ist es mit der Verwirklichung dieser Ziele vorangekommen?