Reglugerð um aldinsafa og aldinsöft # 18541
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Author
—
Location
Matvælaeftirlit
Date
1936
Condition
—
Binding
—
Verordnung über Fruchtsaft und Fruchtgetränk.
1. Abschnitt
Fruchtsaft ist eine Flüssigkeit, die aus frischen oder vergorenen Beeren oder Früchten einer Sorte gepresst wird, und der Saft ist entweder gefiltert oder ungefiltert. Bei Fruchtsäften von Zitrusfrüchten gibt es oft eine kleine Menge von Aroma- und Geschmacksstoffen der Schale. Der Fruchtsaft wird nach der Fruchtsorte benannt, aus der er hergestellt wird.
1. Abschnitt
Fruchtsaft ist eine Flüssigkeit, die aus frischen oder vergorenen Beeren oder Früchten einer Sorte gepresst wird, und der Saft ist entweder gefiltert oder ungefiltert. Bei Fruchtsäften von Zitrusfrüchten gibt es oft eine kleine Menge von Aroma- und Geschmacksstoffen der Schale. Der Fruchtsaft wird nach der Fruchtsorte benannt, aus der er hergestellt wird.