Reglugerð um aldinsultu og aldinmauk # 18543
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Author
—
Location
Matvælaeftirlit
Date
1936
Condition
—
Binding
—
Verordnung über Fruchtmarmelade und Fruchtgelee.
1. Abschnitt
Fruchtmarmelade (jam) ist ein Produkt, das aus einer Fruchtsorte hergestellt wird. Die Marmelade ist zähflüssig, dickflüssig und noch mehr. Fruchtmarmelade wird aus ganzen oder zerbrochenen Früchten einer Sorte hergestellt und ist dabei frisch oder verarbeitet (konserviert). Darüber hinaus wird in der Marmelade reiner, weißer Verbraucherzucker (Saccharose) verwendet.
1. Abschnitt
Fruchtmarmelade (jam) ist ein Produkt, das aus einer Fruchtsorte hergestellt wird. Die Marmelade ist zähflüssig, dickflüssig und noch mehr. Fruchtmarmelade wird aus ganzen oder zerbrochenen Früchten einer Sorte hergestellt und ist dabei frisch oder verarbeitet (konserviert). Darüber hinaus wird in der Marmelade reiner, weißer Verbraucherzucker (Saccharose) verwendet.